Nachtabschaltung von Straßenbeleuchutung

Vor der Umrüstung auf LED-Beleuchtung war die nächtliche Abschaltung von Straßenbeleuchtung in vielen deutschen Gemeinden üblich. Hierfür gibt es sogar ein Verkehrszeichen (394 "Laternenring") in der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO). 

Die folgende Karte zeigt Kommunen mit Nachtabschaltung, Teilabschaltung oder Nachtabsenkung von Beleuchtung in Deutschland und den Nachbarländern.

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