Nachtabschaltung von Straßenbeleuchutung
Vor der Umrüstung auf LED-Beleuchtung war die nächtliche Abschaltung von Straßenbeleuchtung in vielen deutschen Gemeinden üblich. Hierfür gibt es sogar ein Verkehrszeichen (394 "Laternenring") in der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO).
Die folgende Karte zeigt Kommunen mit Nachtabschaltung, Teilabschaltung oder Nachtabsenkung von Beleuchtung in Deutschland und den Nachbarländern.
Änderungen und Ergänzungen können per Formular gemeldet werden. Neue Abschaltungen aufgrund der Energiekrise sind hier gelistet.